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Erstellung von Jahresabschlüssen und betrieblichen Steuererklärungen

Der Jahresabschluss - die Visitenkarte Ihres Unternehmens
Wir sind Ihr zuverlässiger Partner beim Jahresabschluss, der Gewinnermittlung und bei betrieblichen Steuererklärungen. Im Rahmen des gesetzlichen Umfangs variieren unsere Dienstleistungen angepasst an Art und Umfang Ihres Unternehmens ... weiterlesen

Handelsrechtliche Jahresabschlüsse – konkret und aussagekräftig

Wir fertigen je nach Rechtsform Ihres Unternehmens (GmbH, GmbH & Co. KG, Einzelunternehmen, OHG oder GbR) Ihre speziellen handelsrechtlichen Jahresabschlüsse. Für mittelgroße oder große Kapitalgesellschaft erstellen wir handelsrechtliche Jahresabschlüsse auch in Vorbereitung auf die Wirtschaftsprüfung. Besondere Fragestellungen können so bereits bei der Erstellung des Jahresabschlusses vorweggenommen werden; dies vermeidet mögliche Diskussionen im Rahmen der Prüfung. Selbstverständlich gehört zur Erstellung des handelsrechtlichen Jahresabschlusses auch die notwendige Veröffentlichung oder Hinterlegung Ihrer Bilanz im Unternehmensregister.

Steuerbilanz, steuerrechtliche Überleitungsrechnung, E-Bilanz – ordnungsgemäß und transparent

Ausgehend vom handelsrechtlichen Jahresabschluss ist es notwendig, entweder eine eigene Steuerbilanz oder mindestens eine steuerliche Überleitungsrechnung zu erstellen. Diese berücksichtigt und erläutert die steuerrechtlichen Abweichungen zur handelsrechtlichen Bilanzierung z. B. bei Abschreibungen.
Im Rahmen der voranschreitenden elektronischen Verwaltung ist es inzwischen zwingend notwendig, die Steuerbilanz bzw. die steuerliche Überleitungsrechnung als sogenannte E-Bilanz an die Finanzverwaltung zu übermitteln. Dazu muss Ihr Kontenrahmen an ein eigenes Klassifikationsschema (Taxonomie) angepasst werden, damit die Konten beim Finanzamt entsprechend erfasst und verarbeitet werden können.

Auch für diese Herausforderung sind wir selbstverständlich sowohl in technischer Hinsicht als auch durch unsere Qualifikation hervorragend ausgerüstet. Rückfragen der Finanzverwaltung im Rahmen der Risikoanalyse elektronischer Daten (E-Government) können so oft bereits im Vorfeld vermieden werden.

Einnahmen-Überschuss-Rechnung – von der Belegorganisation zur Datenübermittlung

Unternehmen und Freiberufler, die keiner gesetzlichen Buchführungspflicht unterliegen, können ihren Gewinn als Differenz zwischen Betriebsausgaben und Betriebseinnahmen ermitteln. Für die Gewinnermittlung werden nur solche Einnahmen und Ausgaben berücksichtigt, die im entsprechenden Jahr tatsächlich gezahlt wurden. Diese grundsätzlich andere Form der Gewinnermittlung im Gegensatz zur Bilanz erfordert einen völlig eigenen Beratungsansatz. Insbesondere beim einem Wechsel zwischen den Gewinnermittlungsarten ist es notwendig alle steuerlichen Chancen und Risiken auszuloten und vorab zu berechnen.

Die Erstellung der Einnahmen-Überschuss-Rechnung gehört genauso zu unserem Tätigkeitsfeld wie die Übermittlung der sogenannten EÜR mit entsprechenden Anlagen an das Finanzamt.

Betriebliche Steuererklärungen – qualifiziert und solide

Unabhängig von der Art Ihrer Gewinnermittlung erstellen wir in der Steuerkanzlei Baumeister alle betrieblichen Steuererklärungen (Körperschaftsteuer-, Gewerbe- oder Umsatzsteuererklärung). Dazu zählt ebenfalls die gesonderte und einheitliche Gewinnfeststellungserklärung für Ihre Anteilseigner; unabhängig von der Anzahl der Gesellschafter. Ebenso fertigen wir Ihre Sonder- oder Ergänzungsbilanzen z. B. nach Gesellschafterwechseln oder Anteilskäufen.

Gerne erarbeiten wir auch die notwendigen Erklärungen für gemeinnützige Körperschaften, Vereine, gGmbHs oder Stiftungen – ein Gebiet, auf dem wir sehr große Erfahrung und die entsprechende Expertise mitbringen.


Steuerkanzlei Susanne Baumeister · Pleinfelder Weg 6 · 91174 Spalt · Telefon: 09175. 908 29-0 · Fax: 09175. 908 29-9
E-Mail: info@baumeister-steuerberater.de

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