
Steuerberatung Privatkunden
Wer Steuern zahlt, soll auch Steuern sparen
Als Privatkunde sind Sie mit Ihrer Steuererklärung bei uns ebenso herzlich willkommen wie unsere Geschäftskunden. Denn schließlich gibt es auch im privaten Umfeld diverse Möglichkeiten Steuern zu sparen. Wir bearbeiten nicht nur zuverlässig Ihre Einkommensteuererklärung, sondern stehen Ihnen gerne als unabhängige Berater in allen steuerlichen Belangen rund um Immobilien, Vermögens- und Kapitalanlagen zur Verfügung. Auch wenn Sie Rat zu steuerlichen Hintergründen der Kranken- und Rentenversicherung, einer vorweggenommenen Erbfolge oder anderen Fragestellungen suchen, sind wir Ihr kompetenter Ansprechpartner.
Nehmen Sie gern Kontakt zu uns auf, wenn Sie Ihre Steuererklärung in professionelle Hände geben möchten oder wir Sie bei einer wichtigen Entscheidung unterstützen können. Wir freuen uns auf Ihren Anruf oder Ihre Nachricht.
Unsere Leistungen im Detail:
Private Steuererklärungen für alle Einkommensarten
Qualifizierte Steuerberatung – damit auch Sie Ihr Geld nicht verschenken
Fast eine Milliarde Euro werden jährlich an den Fiskus verschenkt, unter anderem weil viele Arbeitnehmer komplett auf die Abgabe ihrer Steuererklärung verzichten. Denn das deutsche Steuerrecht ist vielschichtig und kompliziert. Kein Wunder, dass hier mancher Laie bereits im Vorfeld kapituliert.
Mit einer professionellen Steuerberatung lassen sich bei der jährlichen Steuererklärung häufig finanzielle Vorteile erzielen. Sprechen Sie uns an.
Unsere Leistungen für Sie:
- •Private Steuererklärungen für alle Einkommensarten
- •Steueroptimierungsplanung bei Kapitalerträgen
- •Steuerplanung und -gestaltung zur Verminderung der steuerlichen Belastung
- •Finanzierungs- und Liquiditätsplanung für den Erwerb von eigen- und fremdgenutzten Immobilien
- •Steueroptimierte Vermögensplanung und -bildung
- •Beratung zu Riester- und Rürup-Renten
- •Beratung zur betrieblichen Altersvorsorge
- •Planung und Beratung in allen Schenkungs- und Erbschaftsangelegenheiten
- •Erbschafts- und Schenkungssteuererklärungen
- •Nachlassplanung
Ihre Vorteile:
- •Durch unsere Vorausberechnungen können wir Ihnen einen zuverlässigen Anhaltspunkt zur Ermittlung Ihrer zukünftigen Steuerbelastung bieten. Das gibt Ihnen die Möglichkeit, ihre Finanzplanung darauf einzustellen.
- •Wenn Sie sich durch einen Steuerberater vertreten lassen, erhalten Sie für die Abgabe Ihrer Steuererklärung
grundsätzlich eine Fristverlängerung bis zum 31.12. des Folgejahres. - •Wir prüfen Ihre eingehenden Steuerbescheide und informieren Sie umgehend über das Ergebnis.
- •Im Zweifelsfall legen wir entsprechende Rechtsmittel für Sie ein. Als Steuerberater kennen wir die Möglichkeiten Steuern zu sparen. Noch wichtiger aber: Wir helfen Ihnen dabei, diese auch durchzusetzen.
Steuerberatung für Rentner
Private Steuerberatung für Senioren – so klappt es mit der Steuer
Viele Senioren erfahren von ihrer Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung erst durch ein Schreiben ihres Finanzamtes. Die oft sehr bürokratisch formulierte Behördenpost verunsichert viele Empfänger erst einmal. „Muss ich wirklich eine Steuererklärung abgeben? Ist die Anforderung für mehrere Jahre gerechtfertigt?“ lauten dann die bangen Fragen.
Wenn Sie vom Finanzamt zur Einreichung einer Steuererklärung aufgefordert werden, sollten Sie dies keinesfalls ignorieren. Kommen Sie dieser Aufforderung mehrfach nicht nach, ist die Finanzbehörde berechtigt, Ihren Steuerbetrag zu schätzen. Aber auch das entbindet Sie nicht von der Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung. Sind Sie unsicher, ob Sie eine Einkommensteuererklärung abgeben müssen, lassen Sie sich gern von uns beraten. Wir prüfen sorgfältig Ihren Einzelfall, denn das vereinheitlichte Anforderungsverfahren des Finanzamtes berücksichtigt nicht Ihre persönliche Situation. Es wertet lediglich die von den Rentenversicherungsträgern übermittelten Werte des Rentenbezuges aus. Deshalb gilt es, alle Möglichkeiten der steuerlich abzugsfähigen Werbungskosten auszunutzen und die richtige Steuerklasse und Veranlagungsform zu wählen.
Bei der Erstellung der Steuererklärung können folgende Belege für Sie wichtig werden:
- •Rentenbescheide und Anpassungsbescheide
- •Aufstellungen über erhaltene Zinsen und deren Steuerbescheinigungen
- •Versicherungsbescheinigungen
- •Betriebskostenabrechnungen und Handwerkerrechnungen
- •Arzt- und Medikamentenrechnungen (z. B. Zahnersatz, Hörgeräte …)
- •Aufwendungen für vom Arzt verordnete Kuren
- •Spendenbescheinigungen
- •Nachweis über Behinderungen
Schenken und erben
Werte steueroptimiert erhalten
Schenken oder erben Sie, fällt in Deutschland Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer an. Eine der wichtigsten Voraussetzungen zur Verringerung dieser Steuerlast ist ein frühzeitiges Konzept, das alle Fragen der Vermögensnachfolge im Vorfeld sinnvoll regelt.
Eine rechtzeitige Planung kann hier erhebliche Steuerersparnisse erzielen. Bei der Erstellung dieses Konzeptes unterstützen wir Sie gerne. Unsere vorausschauende Beratung zielt dabei darauf ab, möglichst alle Fragen mit den derzeitigen und den künftigen Besitzern des Vermögens gemeinsam zu besprechen und steueroptimale Lösungen zu gestalten.
Wichtige Fragestellungen dabei können beispielsweise sein:
- •Zu welchem Zeitpunkt können welche Vermögensteile steuergünstig übertragen werden?
- •Wie wird die Altersvorsorge in diesem Fall abgesichert?
- •An wen wird welches Vermögen übertragen?
- •Wie lässt sich die Übertragung von Eigentum schon zu Lebzeiten rechtlich vor Mißbrauch schützen?
- •Steht eine etwaige Gütertrennung einer optimalen Übertragung im Wege?
- •Wie sollte ein Testament abgefaßt sein?
- •Ist als Absicherung der Übertragung einer Immobilie ein Wohnrecht oder eher ein Nießbrauchrecht zu vereinbaren
Unsere Leistungen für Sie
- •Beratung bei schenkungs- und erbschaftsteuerlichen Problemstellungen
- •Steueroptimierte Gestaltung von Erbfällen und Vermögensübertragungen zu Lebzeiten
- •Erstellung der Schenkung- und Erbschaftsteuererklärung
- •Steuervermeidungsmaßnahmen im Erbfall (Ausschlagung, Pflichtteilsgeltendmachung etc.)
- •Steuerliche Bewertung von Immobilien- und Betriebsvermögen
- •Vertretung bei Auseinandersetzungen mit dem Finanzamt